Die Anordnung einer Betriebsprüfung sieht kein Unternehmer gerne, denn sie ist eine "Blackbox" mit unklarem Ausgang. Wie meinen, dass eine Betriebsprüfung nichts ist, was man passiv über sich ergehen lassen muss.
Deshalb bereiten wir im Team von Steuerberater und Fachanwälten für Verfahrensrecht und Steuerrecht gemeinsam mit Ihnen die Prüfung vor. Identifizieren eventuelle trotz sorgfältigster Buchführung vorhandene Problembereiche und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen. Dabei berücksichtigen wir immer die Besonderheiten Ihrer Branche und Ihres Unternehmens, damit wir auf Rückfragen in der Betriebsprüfung auch in diesem Bereich umfassend vorbereitet sind.
Denn selbstverständlich werden die Gespräche mit dem Betriebsprüfern in unserem Beisein geführt, auf Wunsch gerne auch in unseren Räumlichkeiten.
Unser Ziel ist die Einigung mit dem Betriebsprüfer, dcoch wir können auch anders, denn wir setzen uns für Ihre Ziele mit aller Kompetenz ein.
Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht - zwei Themen, mit denen sich jeder Mensch im Laufe seines Lebens beschäftigen sollte, auch wenn es schwerfällt.
Wir stehen hier an Ihrer Seite und beraten Sie in allen Bereichen des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts. Wir definieren Ihre Ziele in der Familien, bei der Unternehmensgründung, bei einem Unternehmenserwerb und der Unternehmensnachfolge. Denn auch und gerade bei Fragen rund um das Erbschaftsteuerrecht sind fundierte Strategien notwendig. So sorgen wir im Rahmen unserer steuerlichen Betreuung u. a. mit günstigen Testamentsgestaltungen für eine umfassende Vermögensnachfolgeplanung.
Es gibt Situationen im Leben, die verlangen auf den ersten Blick schwere Entscheidungen. Befinden Sie sich in der Situation, dass Sie steuerliche Verfehlungen begangen haben, stehen wir an Ihrer Seite und prüfen genau die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.
Dabei analysieren gemeinsam, welche Steuerarten für welche Zeiträume betroffen sind und welche Summen Sie vermeintlich hinterzogen haben. Wir setzen dafür auf unsere genauen Kenntnisse der Schnittstellen von Rechtanwalt und Steuerberater, denn nur im Fachteam sind wir für Sie erfolgreich.
Selbstanzeigen sind äußerst schwierig, komplex und anspruchsvoll. Wir haben gemeinsam mit Ihnen nur einen Versuch, denn Korrekturen akzeptiert das Finanzamt nicht. Eine erfolgreiche Selbstanzeige führt zu einer Straflosigkeit, eine fehlerhafte Selbstanzeige führt zur Strafbarkeit. Unumkehrbar.
Jedes Jahr wird die Zahl der Steuerfahnder in Deutschland erhöht und dies geschieht nicht grundlos. Sorgen doch die Steuerfahnder zum einen für die Beendigung bestehender Steuerhinterziehungssysteme und zum andern für erhebliche Mehreinnahmen des Staates.
Wir achten mit steuerlichem Sachverstand darauf, dass die Sie betreffenden Berechnungen und Schätzungen korrekt und mit juristischem Knowhow, dass Ihre Rechte als Beschuldigter gewahrt bleiben. Für einen erfolgreichen Ausgang eines Verfahrens entwickeln wir gemeinsam realistische Verfahrensziele und Strategien.
Im Zentrum stehen die Fragen: Ist es möglich, den hinreichenden Tatverdacht auszuräumen? Können wir das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einstellen? Welche weiteren Konsequenzen können sich aus einer Verurteilung ergeben?
Unsere Teamarbeit mit Steuerberatern, Fachanwälten für Steuerrecht und Steuerstrafrecht blickt hierbei auf eine Vielzahl an erfolgreich geführten Verfahren zurück.
In steuerlichen Streitfragen kämpfen wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide. Oder im Anschluss daran vor den Finanzgerichten in ganz Deutschland. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung wissen wir, dass auch Verhandlungen mit dem Finanzamt zum Erfolg führen können. Hier kommt es vor allem auf die Präszision der steuerlichen Einschätzung und das verfahrensrechtliche Knowhow der korrekten Einreichung bei Gericht an.
Sehen wir Chancen für eine außergerichtliche Klärung oder gar Einigung setzen wir das wirksame Mittel der jurisitschen Mediation ein.
Wir orientieren uns mit unserer gemeinsamen Strategie zum einen an Ihren Wünschen und Bedarfen. Zum anderen an der Wahrscheinlichkeit des rechtlich Machbaren. Wir vertreten erfolgreich Unternehmen, Vereine und Verbände ebenso wie Privatpersonen.